{"id":18,"date":"2018-01-22T18:48:34","date_gmt":"2018-01-22T17:48:34","guid":{"rendered":"http:\/\/ohmp.de\/cms\/?page_id=18"},"modified":"2019-11-23T18:46:40","modified_gmt":"2019-11-23T17:46:40","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ohmp.de\/?page_id=18","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.22&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;3.25&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243; text_font=&#8220;Open Sans||||||||&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/h2>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Fa. Omnibushandelsvertretung Michael Peschel<br \/> f\u00fcr den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen<\/p>\n<p>Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen des ZDK e. V. (ZDK) Stand: 03 \/ 2008<\/p>\n<h4><strong>I. Vertragsabschluss\/\u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Der K\u00e4ufer ist an die Bestellung h\u00f6chstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich best\u00e4tigt oder die Lieferung ausf\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.<\/li>\n<li>\u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers aus dem Kaufvertrag bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>II. Zahlung<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Gegen Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt; ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus dem Kaufvertrag beruht.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>\u00a0III. Lieferung und Lieferverzug<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.<\/li>\n<li>Der K\u00e4ufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach \u00dcberschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr\u00e4nkt sich dieser bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers auf h\u00f6chstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.<\/li>\n<li>Will der K\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verk\u00e4ufer nach Ablauf der betreffenden Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschr\u00e4nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf h\u00f6chstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, sind Schadensersatzanspr\u00fcche bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verk\u00e4ufer, w\u00e4hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unm\u00f6glich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<\/li>\n<li>Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Verk\u00e4ufer bereits mit \u00dcberschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K\u00e4ufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.<\/li>\n<li>H\u00f6here Gewalt oder beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsst\u00f6rungen, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>IV. Abnahme<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk\u00e4ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.<\/li>\n<li>Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadensersatz, so betr\u00e4gt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>V. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen f\u00fcr Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen aus den laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verk\u00e4ufer zu.<\/li>\n<li>Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers kann der Verk\u00e4ufer vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten.<\/li>\n<li>Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der K\u00e4ufer \u00fcber den Kaufgegenstand weder verf\u00fcgen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr\u00e4umen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>VI. Sachmangel<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Sachm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit der Verk\u00e4ufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer geltend zu machen. Bei m\u00fcndlichen Anzeigen von Anspr\u00fcchen ist dem K\u00e4ufer eine schriftliche Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige auszuh\u00e4ndigen.<\/li>\n<li>Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, kann sich der K\u00e4ufer mit vorheriger Zustimmung des Verk\u00e4ufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.<\/li>\n<li>F\u00fcr die im Rahmen einer M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile kann der K\u00e4ufer bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/li>\n<li>Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Schadensersatz; f\u00fcr diese Anspr\u00fcche gilt Abschnitt VII Haftung.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>VII. Haftung<\/strong>\u00a0<\/h4>\n<ol>\n<li>Hat der Verk\u00e4ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Verk\u00e4ufer beschr\u00e4nkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verk\u00e4ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Kaufvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom K\u00e4ufer f\u00fcr den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verk\u00e4ufer nur f\u00fcr etwaige damit verbundene Nachteile des K\u00e4ufers, z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.<\/li>\n<li>Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk\u00e4ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschlie\u00dfend geregelt.<\/li>\n<li>Ausgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den.<\/li>\n<li>Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.\u00a0<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>VIII. Gerichtsstand<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel-und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verk\u00e4ufers.<\/li>\n<li>Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00dcbrigen gilt bei Anspr\u00fcchen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Fa. 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Vertragsabschluss\/\u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers<\/h4><ol><li>Der K\u00e4ufer ist an die Bestellung h\u00f6chstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich best\u00e4tigt oder die Lieferung ausf\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.<\/li><li>\u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers aus dem Kaufvertrag bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers.<\/li><\/ol><h4>II. Zahlung<\/h4><ol><li>Der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li><li>Gegen Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt; ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus dem Kaufvertrag beruht.<\/li><\/ol><h4>III. Lieferung und Lieferverzug<\/h4><ol><li>Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.<\/li><li>Der K\u00e4ufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach \u00dcberschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr\u00e4nkt sich dieser bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers auf h\u00f6chstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.<\/li><li>Will der K\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verk\u00e4ufer nach Ablauf der betreffenden Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschr\u00e4nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf h\u00f6chstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, sind Schadensersatzanspr\u00fcche bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verk\u00e4ufer, w\u00e4hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unm\u00f6glich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<\/li><li>Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Verk\u00e4ufer bereits mit \u00dcberschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K\u00e4ufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.<\/li><li>H\u00f6here Gewalt oder beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsst\u00f6rungen, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt.<\/li><\/ol><h4>IV. Abnahme<\/h4><ol><li>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk\u00e4ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.<\/li><li>Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadensersatz, so betr\u00e4gt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist.<\/li><\/ol><h4>V. Eigentumsvorbehalt<\/h4><ol><li>Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen f\u00fcr Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen aus den laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verk\u00e4ufer zu.<\/li><li>Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers kann der Verk\u00e4ufer vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten.<\/li><li>Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der K\u00e4ufer \u00fcber den Kaufgegenstand weder verf\u00fcgen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr\u00e4umen.<\/li><\/ol><h4>VI. Sachmangel<\/h4><ol><li>Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Sachm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit der Verk\u00e4ufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie.<\/li><li>Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer geltend zu machen. Bei m\u00fcndlichen Anzeigen von Anspr\u00fcchen ist dem K\u00e4ufer eine schriftliche Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige auszuh\u00e4ndigen.<\/li><li>Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, kann sich der K\u00e4ufer mit vorheriger Zustimmung des Verk\u00e4ufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.<\/li><li>F\u00fcr die im Rahmen einer M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile kann der K\u00e4ufer bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/li><li>Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Schadensersatz; f\u00fcr diese Anspr\u00fcche gilt Abschnitt VII Haftung.<\/li><\/ol><h4>VII. Haftung<\/h4><ol><li>Hat der Verk\u00e4ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Verk\u00e4ufer beschr\u00e4nkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verk\u00e4ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Kaufvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom K\u00e4ufer f\u00fcr den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verk\u00e4ufer nur f\u00fcr etwaige damit verbundene Nachteile des K\u00e4ufers, z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.<\/li><li>Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk\u00e4ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/li><li>Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschlie\u00dfend geregelt.<\/li><li>Ausgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den.<\/li><li>Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li><\/ol><h4>VIII. Gerichtsstand<\/h4><ol><li>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel-und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verk\u00e4ufers.<\/li><li>Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00dcbrigen gilt bei Anspr\u00fcchen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.<\/li><\/ol>","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-18","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ohmp.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/18","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ohmp.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ohmp.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ohmp.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ohmp.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/www.ohmp.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/18\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":779,"href":"https:\/\/www.ohmp.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/18\/revisions\/779"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ohmp.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}